suspense Bedeutung / suspense Übersetzung:
C. 1400 in juristischer Sprache, “Ahnung, vorübergehende Beendigung” (eines Rechts usw.); “Zustand, nicht ausgeführt zu werden” (von rechtlichen Angelegenheiten), von anglo-französischen Suspens Direkt aus lateinischer Suspensus, über das Partizip der Suspendere “unterbrechen” (siehe Suspend).