sui juris Bedeutung / sui juris Übersetzung:
1610er “aus vollem Recht und Kapazität”, daher in der Lage, seine eigenen Angelegenheiten zu leiten; Im alten Rom “vom Status eines, das nicht den Patria Potestas unterliegt”, die rechtliche Kontrolle des Vaters und die Herrschaft über seine Nachkommen. Aus Sui, Genitiv von Suus “sein, sie, es, seines”, aus alten lateinischen Sovos, von Pie Wurzel*Swe-, Pronomen der dritten Person (siehe Idiom); Für das zweite Element siehe Jurist.