recusal

recusal Bedeutung / recusal Übersetzung:

“Ein Einspruch gegen einen Richter als Vorurteil” (normalerweise reflektierend), 1911; aus Recuse + -al (2). Früher waren Rekusionen “hartnäckige Ablehnung oder Opposition” (1560er Jahre), Rücknahme (1590er Jahre); Rücknahme (ca. 1400) als juristische Begriff für die Interposition eines Einwands oder einer Anfechtung des Ursachen an einen Richter, Schiedsverfahren usw.

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