accessory Bedeutung / accessory Übersetzung:
Auch Accessary, Anfang 15c., “das, was etwas anderes untergeordnet ist” auch als juristischer Begriff “, einer in einem Verbrechen, ohne die Straftat zu begehen” (wie durch Beratung, Anstauen, Verbergen), aus dem späten lateinischen Accessorius, von von