aubaine

aubaine Bedeutung / aubaine Übersetzung:

“Recht der französischen Könige, das Eigentum eines nicht naturalisierten Fremden zu beanspruchen, der in ihrem Reich stirbt”, 1727, aus Französisch (Droit d’Aubaine), aus Aubain “Fremder, nicht naturalisierter Ausländer” (12c.), was ist

Interessante Wörter