private Bedeutung / private Übersetzung:
Ende 14c. von einer Sache, “nicht für die Öffentlichkeit für die Verwendung privilegierter Personen”; einer religiösen Herrschaft, “nicht von Christen im Allgemeinen geteilt, unverwechselbar”; Aus dem lateinischen Privatus “auseinander geraten (von dem, was öffentlich ist), gehört sich selbst (nicht zum Staat), eigentümlich, persönlich, im Gegensatz zu Publicus, Communis.