re Bedeutung / re Übersetzung:
“Mit Bezug auf”, verwendet von c. 1700 in legalese, aus lateinisch (in) in “in” in Bezug , Waren “(Quelle auch Sanskrit Rayi-” Eigentum, Waren “Avestan Raii-” Reichtum “). Seine nicht legalesische Verwendung wird von Fowler in drei verschiedenen Abschnitten der “modernen englischen Nutzung” ausgeführt.