recital Bedeutung / recital Übersetzung:
1510S, ein juristischer Begriff, “der Teil einer Urkunde, die eine Probe oder Erklärung der relevanten Tatsachen enthält” aus Rezitat (v.) + -Al (2). Ab den 1560er Jahren als “das, was rezitiert wird, eine Geschichte”. Die Bedeutung “Akt des Rezitierens, eine Erzählung, Erzählung” stammt aus den 1610er Jahren; Der musikalische Leistungssinn stammt aus dem Jahr 1811 (insbesondere eines von einem einzelnen Künstler).