rent Bedeutung / rent Übersetzung:
[Zahlung für die Nutzung von Eigentum], Mitte 12c., In gesetzlichem Sinne “Entschädigung in regelmäßigen Abständen in Bezug auf den Besitz und die Verwendung von Eigentum,” aus der alten französischen Miete “Zahlung; Gewinn, Einkommen” und mittelalterliches Latein Renta, beide aus vulgärer Latein *Rendita, Substantivgebrauch von Fem. Vergangenes Partizip von *Rendere “zu rendern” (siehe Render (v.)).