sister-in-law Bedeutung / sister-in-law Übersetzung:
“Ehemann oder Frau Schwester; die Frau eines Bruders”, Mitte 15c.; Siehe Schwester + Schwiegereltern. Ältere Wörter waren Ehemänner-Schwester, Weles-Schwester; Haushaltsverschwester wurde ebenfalls verwendet.